Ausgabe

Juni 2010

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Manz Zeitschriften

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Die immolex 06 erscheint am 08.06.2010
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EDITORIAL

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Sehr geehrte Leserin, geschätzter Leser!

Herbert Rainer

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LEITSÄTZE

Nr. 51-60

OGH 29. 1. 2010, 1 Ob 233/09k

Zur Vereinbarung der Ersatzpflicht des Mieters für den „erlassenen USt-Betrag“

OGH 18. 2. 2010, 8 Ob 138/09s

Unsachgemäßer Duscheinbau

OGH 3. 3. 2010, 7 Ob 253/09w

Zur allgemeinen Gefahrtragungsregel des § 1096 ABGB

OGH 3. 3. 2010, 7 Ob 253/09w

Negative Auswirkungen nach Mietvertragsabschluss

OGH 3. 3. 2010, 9 Ob 23/09m

Zur Verfahrensart beim Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Bereich des MRG

OGH 17. 2. 2010, 2 Ob 240/09x

Zum Anspruch gem § 97 ABGB bei ausländischem Aufteilungsverfahren

OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 256/09x

Zu den Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG bei Änderung der Grenzmauern des Zubehörwohnungseigentums

LGZ Wien 16. 4. 2009, 36 R 288/08g

Abweichender Verteilungsschlüssel bei Altmietverhältnissen

OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 3/10t

Bejahung der Zulässigkeit des Rechtswegs – „Bindung“ des OGH

OGH 18. 2. 2010, 6 Ob 17/10h

Kleingärten auf Baugrundstücken

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ÖNORM B 2110 (2009)

Die Leistungsabweichung nach der ÖNORM B 2110 (2009) – Leistungsänderung und Störung der Leistungserbringung

Eine der wesentlichen Neuerungen der ÖNORM B 2110 gegenüber der Fassung vom 1. 3. 2002 bildet die Neuformulierung der Regelungen über die Leistungsabweichung (Pkt 7). Dieser neue Begriff umfasst sowohl die Leistungsänderung als auch die Störung der Leistungserbringung. Insbesondere die neu eingeführten Begriffe bedürfen einer Definition.

Dieter Stibi

Die Leistungsabweichung nach der ÖNORM B 2110 (2009) – Mitteilungspflichten und Rechtsfolgen

Mit der ÖNORM B 2110 idF vom 27. 11. 2008 wurden im Vergleich zur ÖNORM B 2110 idF vom 1. 3. 2002 die Bestimmungen über Leistungsabweichungen samt den daraus entstehenden Pflichten und Rechtsfolgen einer Neuregelung unterzogen.

Ludwig Baliko

Der Entgeltanspruch bei Leistungsabweichungen nach allgemeinem Zivilrecht

Welche Entgeltansprüche hat der AN bei Leistungsabweichungen, wenn die ÖNORM B 2110 nicht Vertragsinhalt wurde?

Die Geltung der ÖNORM B 2110 zwischen den Parteien eines Bauvertrags bedarf – sofern sie nicht durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklärt wurde – der Vereinbarung. Nicht jedem Bauvertrag wird jedoch die ÖNORM B 2110 zugrunde gelegt, sodass diesfalls die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des ABGB zur Anwendung gelangen. Im Beitrag wird ein erster Überblick über die Entgeltansprüche des AN bei Leistungsabweichungen beim Bauvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen geboten.

Klaus Gossi

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FORUM IMMOBILIENTREUHÄNDER

Zum Provisionsanspruch bei fehlendem Vermittlungserfolg

Christoph Kothbauer

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MIETRECHT

OGH 1. 9. 2009, 5 Ob 126/09d

Investitionen des Hausbesorgers

Clemens Limberg

OGH 15. 9. 2009, 5 Ob 75/09d

Bindungswirkung an ein Urteil bei der Überprüfung des Hauptmietzinses?

Nicole Neugebauer-Herl

OGH 1. 9. 2009, 5 Ob 120/09x

Vorläufige Mietzinserhöhung – Unwirksamkeit bei unterbliebener Zustellung

Nicole Neugebauer-Herl

OGH 18. 9. 2009, 6 Ob 125/09i

Schutzwürdiges Interesse des Mieters

Dieter Stibi

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WOHNUNGSEIGENTUM

OGH 15. 9. 2009, 5 Ob 175/09k

Begehren auf Herausgabe der Rücklage – Außerstreitverfahren?

Alexander Klein

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LIEGENSCHAFTSRECHT

OGH 30. 9. 2009, 3 Ob 132/09x

Konkludente Einräumung eines Wegerechts?

Clemens Limberg

OGH 15. 9. 2009, 5 Ob 112/09w

Solidarhaftung der Miteigentümer

Matthias Cerha

OGH 3. 9. 2009, 2 Ob 40/09k

Vorkaufsrecht bezüglich eines Teils der Liegenschaft

Matthias Cerha

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ABGABENRECHT

VwGH 3. 7. 2009, 2009/17/0078

Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe (hier: Niederösterreich): Bindung an rechtskräftige Entscheidung der Baubehörde über die Grundabtretung

VwGH 24. 9. 2009, 2007/16/0172

Verwirklichung des Grunderwerbsteuertatbestandes durch Zustandekommen eines Verpflichtungsgeschäftes

Walter Stingl

VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0325

Wohnsitz – Mittelpunkt der Lebensinteressen am Ort einer langjährigen Berufsausbildung

Walter Stingl

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